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Spanien

Der Weinbau in Spanien ist ein Sektor von großer Bedeutung für die spanische Wirtschaft, denn das Land hat die größte Rebanbaufläche der Welt. Etwa 967.000 ha Rebanbaufläche (Stand: 2017) werden von etwa 150.000 Winzern in knapp 5.000 Bodegas (Weingüter) und Abfüllbetrieben bewirtschaftet. 2014 wurde Spanien erstmals weltweit zum größten Exporteur von Wein, in der Masse handelte es sich allerdings um Billigweine zur Weiterverarbeitung.

Bedeutende Rebsorten

Aus mehr als 250 Rebsorten werden Weine in den verschiedensten Stilen und Qualitäten gekeltert. Obwohl Spanien eher als Rotweinland bekannt ist, sind 50 % der Fläche mit weißen Rebsorten bestockt. Spanien ist damit eindeutig der größte Weißweinhersteller der Welt. Die 15 häufigsten Rebsorten sind nach einer Datenerhebung aus dem Jahr 2000:

  • Airén (weiß) mit 338.635 ha, Tendenz stark fallend
  • Tempranillo (rot) mit 112.950 ha, Tendenz stark steigend
  • Bobal (rot) mit 92.630 ha
  • Grenache = Garnacha (rot) mit 86.800 ha, Tendenz stark fallend
  • Monastrell (rot) mit 65.100 ha
  • Pardillo oder Pardina (weiß) mit 51.572 ha
  • Macabeo oder Viura (weiß) mit 32.905 ha
  • Palomino oder Listán blanco (weiß) mit 29.845 ha
  • Mencía (rot) mit 11.330 ha
  • Pedro Ximénez (weiß) mit 11.115 ha
  • Cayetana Blanca (weiß) mit 10.743 ha, Tendenz stark steigend
  • Chelva (weiß) mit 10.711 ha
  • Parellada (weiß) mit 10.415 ha
  • Mazuelo (rot) mit 9.470 ha
  • Xarel-lo (weiß) mit 9.227 ha

Weingesetz

Im Jahr 2003 hat das spanische Parlament ein neues Weingesetz beschlossen. Es gibt drei wesentliche Veränderungen:

  • Die Verantwortung für die Qualitätsregelungen der einzelnen Anbaugebiete sowie die Verantwortung für die Überprüfung der Einhaltung wird auf zwei Institutionen aufgeteilt. Bisher erledigten beides die Consejos Reguladores.
  • Bei den Vinos de la Tierra, den Landweinen, gibt es jetzt die Möglichkeit, fassgelagerte Weine mit abgestuften Bezeichnungen vergleichbar den Qualitätsweinen kenntlich zu machen.
  • Als höchste Qualitätsstufe können künftig Weine aus Einzellagen, die vinos de pago, definiert werden. Dieser Regelung haben vor allem die international bekanntgewordenen Spitzenweine den Weg bereitet, die in den letzten 10 Jahren in Rioja, Ribera del Duero, Navarra oder dem Priorat, aber auch als Landwein unter den Bezeichnungen Superreservas, Vinos de Autor oder Vinos de Alta Expresión bekannt wurden. Diese meist modern gemachten Weine erfüllten in der Vergangenheit nicht die formalen Anforderungen der Region, da diese oft zu starr formuliert sind. Die neue Regelung fördert künftig regionale Spitzenweine.

Qualität und Herkunftsbezeichnung

Herkunftsbezeichnungen

  • Vino de Mesa ist die einfachste Stufe von Tafelwein und kann aus ganz Spanien stammen. Das Etikett darf weder Herkunftsgebiet noch einen Jahrgang oder eine Rebsortenangabe aufweisen.
  • Vino de la Tierra (VdlT) entspricht einem Landwein oder einem französischen Vin de pays. Beim Vino de la Tierra dürfen Rebsorte und Jahrgang angegeben werden. Derzeit gibt es 42 VdlT-Regionen. Im europäischen System tragen sie den Status einer geschützten geografischen Angabe (kurz g.g.A.; spanisch Indicación Geográfica Protegida, kurz IGP).
  • Eine Zwischenstufe ist der Vino de Calidad (VC), die oft Weinbaugebiete erhalten mit höheren Qualitätsanforderungen, aber mit geringer Produktion und Verbreitung (zum Beispiel bei im Entstehen begriffenen Weinbaugebieten). Im europäischen System tragen sie jedoch schon wie die höheren Stufen den Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung (kurz g.U.; spanisch Denominación de Origen Protegida, kurz DOP).
  • Rund die Hälfte der spanischen Rebfläche darf die weit verbreitete Herkunftsbezeichnung Denominación de Origen (D.O.) tragen. Im europäischen System tragen sie den höchstmöglichen Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung (kurz g.U.; spanisch Denominación de Origen Protegida, kurz DOP).
  • Die Gebiete Rioja und Priorat dürfen sogar die Bezeichnung Denominación de origen calificada (D.O.Ca) tragen. Im europäischen System tragen sie den höchstmöglichen Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung (kurz g.U.; spanisch Denominación de Origen Protegida, kurz DOP).
  • Seit der Gesetzesnovelle von 2003 wurden 18 Weingüter als Vino de Pago (VP) (ähnlich der Crus Classés in Bordeaux) anerkannt, die somit die Spitze im Qualitätssystem Spaniens darstellen. Im europäischen System tragen sie den höchstmöglichen Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung (kurz g.U.; spanisch Denominación de Origen Protegida, kurz DOP).

Innerhalb eines Anbaugebiets gibt es folgende Qualitätsstufen

  • Cosecha: Dieses Rückenetikett tragen die Weine, die entweder nicht die nötige Reifezeit im Holzfass und/oder Flasche verbracht haben, um eine der höheren Bezeichnungen tragen zu dürfen, oder die vom Produzenten abgestuft wurden.
  • Vino joven werden in der Regel die Weine ohne Holzfassausbau bezeichnet, es gibt jedoch keine rechtliche Festlegung. Als Rückenetikett tragen die Jovenes das vorgenannte.
  • Semi Crianza oder Crianza Corta ist eine inoffizielle Bezeichnung und kennzeichnet die Weine, die einige Monate im Holzfass waren, jedoch nicht lange genug gelagert wurden, um als Crianza vermarktet zu werden. Oft findet man die Bezeichnungen Roble oder Barrica auf dem Etikett.
  • CVC (Conjunto de varias Cosechas): ein Verschnitt von mehreren Jahrgängen. Ist kaum noch gebräuchlich.
  • Crianza: Wein mit mindestens sechs Monaten Fasslagerung und 12 bis 18 Monaten Flaschenlagerung bei mindestens 24 Monaten Gesamtalter. Ausnahmen: in den Gebieten Navarra, Rioja, Ribera del Duero und Penedès sind zwölf Monate Fasslagerung vorgeschrieben. Für Weißweine gilt ein Mindestalter von einem Jahr, davon jeweils 6 Monate in Flasche und Fass.
  • Reserva, rot: Wein mit mindestens einem Jahr Fasslagerung und zwei Jahren Flaschenlagerung; weiß: Wein mit mindestens 6 Monaten Fasslagerung und 1,5 Jahren Flaschenlagerung
  • Gran Reserva, rot: Wein mit mindestens 2 Jahren Fasslagerung und 3 Jahren Flaschenlagerung; weiß: Wein mit mindestens 6 Monaten Fasslagerung und 3,5 Jahren Flaschenlagerung

Hinter diesen Qualitätsstufen steht die Absicht, hochwertige Qualitätsweine erst dann auf den Markt zu bringen, wenn sie eine gewisse Trinkreife haben. Da Spanien einen sehr großen Anteil an Weinen aufweist, die ein Fass gesehen haben und daher Crianza, Reserva oder Gran R. sind, ist es die erste Wahl, wenn man sehr günstig an Fassweine kommen möchte.

Der Consejo Regulador definiert für jedes D.O.-Gebiet das „Reglamento“ mit der Beschreibung der zugelassenen Rebsorten, den erlaubten Unterlagen, Entscheidungen über Neupflanzungen, der Regulierung des Ertrags pro Hektar, der Dichte der Bestockung, dem Rebschnitt und den Herstellungsmethoden, wie Reifetechnik, Alkoholgehalt, Restzucker, Trockenextraktwerte etc. Erst nach sensorischer Prüfung gibt der Consejo Regulador der jeweiligen Region das Etikett frei. Die zentrale Behörde nennt sich INDO (Instituto Nacional de Denominaciones de Origen).

Einen Überblick über die Qualität spanischer Weine gibt in jedem Jahr der Guía Peñín, Spaniens bekanntester und bedeutendster Weinführer.

Geschichte

Seit ca. 4000 v. Chr. wird in Spanien Weinbau betrieben. Gefundene Traubenreste belegen sogar die Existenz der Wildrebe zu Ende des Tertiärs. Um 1100 v. Chr. gründeten die Phönizier die Stadt Cádiz an der Südküste Spaniens und betrieben in verstärktem Maße Weinbau. Nach den Phöniziern kamen die Karthager und setzten die Weinbautradition fort.

Im zweiten und dritten Jahrhundert v. Chr. werden im Rahmen der Punischen Kriege die Machtverhältnisse am Mittelmeer zu Gunsten des römischen Reichs verändert. Die nachfolgende politische Stabilität auf der iberischen Halbinsel förderte den Handel mit Rom. Funde von Amphoren in der italienischen Hauptstadt belegen, dass dort zu jener Zeit viel spanischer Wein getrunken wurde. Insbesondere Weine aus Baetica (entspricht in etwa dem heutigen Andalusien) und Tarraconensis (Tarragona) erfreuten sich großer Beliebtheit. Als Proviant für die römischen Soldaten kam der Wein bis in das Loire-Tal, die Bretagne, die Normandie und nach England.

 

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